Hybrid-Elektrofahrzeug (HEV)

Hybrid-Elektrofahrzeuge werden mit einer Kombination aus Verbrennungs- und Elektromotor nebst Batterie angetrieben. Grundlegende Energiequelle bleibt der Kraftstoff und der Verbrennungsmotor übernimmt häufig noch die Hauptantriebsarbeit, während der Elektromotor in erster Regel der Unterstützung des Verbrenners in dessen ineffizienten Zuständen (Teillast) und der Rückgewinnung von Bremsenergie (Rekuperation) dient. Die Kopplung beider Systeme in einem Fahrzeug kann auf drei unterschiedliche Arten stattfinden: bei einem seriellen Hybriden ist nur der Elektromotor für den Vortrieb zuständig. Der Verbrennungsmotor erzeugt über einen Generator Strom, der entweder direkt an den Elektromotor geliefert oder in einer Batterie zwischengespeichert wird (vgl. Elektrofahrzeug mit Range Extender). Dagegen sind bei einem parallelen Hybriden beide Motoren für den Antrieb zuständig und werden je nach Betriebszustand des Fahrzeuges unterschiedlich stark für den Antrieb genutzt bis hin zur alleinigen Nutzung eines der beiden Motoren. Mischhybride und leistungsverzweigte Hybride kombinieren den seriellen und den paralellen Betriebsmodus je nach Fahrzustand, um eine noch größere Effizienz des Gesamtsystems zu erreichen.

Außerdem wird nach dem möglichen Anteil des Elektromotors am Vortrieb unterschieden: ein Mikrohybrid ist ein konventionelles Fahrzeug mit Start-Stopp-Automatik, die bei Stillstand des Fahrzeuges den Verbrennungsmotor abschalten kann. Mikrohybride besitzen jedoch keinen Elektromotor, der Vortrieb leisten könnte und sind somit streng betrachtet keine Elektrofahrzeuge; das System begünstigt aber eine Kraftstoffeinsparung. Mildhybride haben einen Elektromotor, der unterstützend in die Arbeit des Verbrennungsmotors eingreift und auch Bremsenergie zurückspeisen kann. Insbesondere beim Anfahren und Beschleunigen wird dadurch bei gleicher Leistung die Effizienz des Gesamtsystems erhöht und somit Kraftstoff eingespart (oder mehr Leistung bei gleichem Kraftstoffverbrauch zur Verfügung gestellt). Vollhybride schließlich können in gewissen Grenzen auch rein elektrisch bewegt werden, insbesondere beim Anfahren, da hier ein Verbrennungsmotor ineffizent und somit mit hohem Kraftstoffverbrauch arbeiten würde.

Da Hybridfahrzeuge keinen Strom aus dem Netz tanken können, sind sie nicht Gegenstand des "Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität" der Bundesregierung.